Allgemeine Beförderungsbedingungen für Linien-, Rund-, Veranstaltungs-, Sonder-, und Charterfahrten auf dem Fahrgastschiff „MS Vineta“ Gültig ab August 2023 

1. Allgemeines

1.1 Mit dem Abschluss eines Buchungs- bzw. Chartervertrages bzw. mit dem Erwerb einer Fahrkarte erkennt der Fahrgast die allgemeinen Beförderungs-bedingungen als verbindlich an.
1.2 Der Zustieg auf das Schiff ist an den Ausgangsstationen 15 Minuten vor Abfahrt möglich, Bei Erreichen der Endstation ist das jeweilige Schiff unverzüglich zu verlassen.
1.3 Den Anordnungen des Schiffspersonals ist im Interesse eines geregelten Schiffsverkehrs und zur Sicherheit der Fahrgäste unbedingt Folge zu leisten.
1.4 Die Durchführung der angekündigten Fahrten kann unter-bleiben, wenn nicht mindestens 10 Fahrkarten für die betreffende Fahrt an der Ausgangsstation verkauft sind.
1.5 In den Innenräumen des Schiffes ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt.

2. Fahrpreise / Ermäßigungen

2.1 Die Fahrpreise für Fahrgäste sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen.
2.1.1 Kinder bis 5 Jahre fahren kostenfrei. Kinder bis 14 Jahre werden nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befördert. Die Beaufsichtigung der Kinder obliegt den Begleitpersonen Sie haben insbesondere dafür zu sorgen, dass die Sicherheit der Kinder durch deren Verhalten an Bord nicht gefährdet ist.
2.2 Prinzipien wird nur eine Preisvergünstigung pro Fahrt wirksam. Es gilt jeweils die höchste Vergün-stigungsstufe. Rabatte werden nicht kombiniert.

3. Beförderungen von Klein-tieren & Kinderwagen

3.1 Kinderwagen und Rollstühle von Fahrgästen werden entsprechend der Platzkapazität an Bord Kosten- frei auf eigene Gefahr mit-genommen. Für die Unterbringung solcher Fahrzeuge kann das Schiffs-personal einen bestimmten Platz zuweisen. Bei der Mitnahme von Rollstühlen ist eine Anmeldung vor Fahrtantritt erforderlich (begrenzte Anzahl).
3.2 Tiere werden in begrenztem Umfang mit-genommen. Mitgebrachte Tiere sind vom Reisenden ständig zu beaufsichtigen. Hunde sind kurz an der Leine zu halten.

4. Fahrkarten

4.1 Gebuchte Fahrkarten erhalten Sie an unserer Fahrscheinverkaufsstelle bis zum Fahrtbeginn. Fahr-karten können auch online im Buchungsportal des Internet-Auftritts der MS Vineta gekauft werden, Der Vertrag kommt dabei durch das elektronische Ab-senden der Buchung zustande, Es handelt sich hierbei nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne § 312 b BGB, weshalb ein Widerrufsrecht ausgeschlossen ist. Tickets gelten nur für den gelösten Fahrtag.
4.2 Zur Mitfahrt sind nur Fahrgäste mit gültigem Fahrschein gemäß der Preisliste berechtigt. Fahr-ausweise sind zur Gewährleistung einer reibungslosen Abfertigung beim Zustieg des Schiffes persönlich und offen vorzuzeigen, während der Fahrt aufzubewahren und an Bord auf Verlangen zur Nachprüfung vor-zulegen.
4.3 Wer ohne gültigen Fahrausweis angetroffen wird oder seinen Fahrschein während der Fahrt verliert, hat einen Mehrpreis von 10,00 € zu zahlen.
4.4 Bereits gekaufte Fahrscheine, die vom Fahrgast aus Gründen, die die Gesellschaft nicht zu ver-antworten hat (z.B. Witterung, Stau, Krankheit, Verlust usw.), nicht genutzt wurden, werden nicht erstattet.

5. Fahrgeldrückerstattung

5.1 Wegen Schiffsausfällen werden unbenutzte Fahr-scheine am Lösungstag sowie an den drei folgenden Tagen durch die Ausgabestelle zurückgenommen und das Fahrgeld bar erstattet. Ansprüche können im Nachhinein schriftlich in der Geschäftsstelle geltend gemacht werden.
5.2 Der Anspruch kann natürlich auch schriftlich bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Rückerstattungs-ansprüche werden nur bearbeitet, wenn der Anspruch spätestens 14 Tage nach dem Fahrtag angemeldet worden ist.
5.3 Bei entwerteten Fahrscheinen besteht kein Rückerstattungsrecht

6. Buchungsbedingungen (Linien-, Rund, Veranstaltungs- und Sonderfahrten)

6.1 Für o.g. Fahrten der Gesellschaft besteht die Möglichkeit, Buchungen in Auftrag zu geben. Die Buchung garantiert die Mitnahme, nicht einen bestimmten Sitzplatz im Innen- oder Außenbereich des Schiffes. Bestimmte Sitzplätze (Innenbereich) werden im Zusammenhang mit einer schriftlichen Buchung einer gastronomischen Leistung - bei Verfügbarkeit - reserviert. Die Bezahlung der gastronomischen Leistungen muss gesondert an den Cateringpartner erfolgen. Für die Gastronomie gelten eigene Stornierungsbedingungen.
6.2 Die Bezahlung kann bar oder per Rechnungslegung / Voucher (für Firmen nach vorheriger Buchung) erfolgen und ist bis 10 Werktage vor dem Fahrttermin zu entrichten,
6.3 Stornierungsbedingungen
Bei Nichtantritt der gebuchten Fahrt ohne vorherige fristgemäße Stornierung wird der volle, im Buchungsvertrag festgelegte Fahrpreis in Rechnung gestellt. Am Fahrtag selbst wird der Gesamtfahrpreis für die gebuchte Leistung erhoben.
6.3.1 Stornierungsbedingungen für Fahrten des Fahrplanes - Ein Rücktritt vom Vertrag muss spätestens 21 Werktage vor Fahrtantritt schriftlich bei der Gesellschaft vorliegen. Danach gelten nach-folgende Stornierungsgebühren:

- ab 21. bis 14. Werktag vor Fahrtantritt 25% des im Vertrag festgelegten Fahrpreises
- ab 13. bis 07. Werktag vor Fahrtantritt 50% des im Vertrag festgelegten Fahrpreises
- ab 06. bis 01. Werktag vor Fahrtantritt 75% des im Vertrag festgelegten Fahrpreises

Bei Gruppenbuchungen kann die gebuchte Leistung um bis zu 5 Personen bis 1 Werktag (Mo-Fr) vor dem Fahrtag während der Geschäftszeiten schriftlich reduziert werden, solange die Mindestteilnehmerzahl für Gruppen erhalten bleibt.
6.3.2 Stornierungsbedingungen für Event- und Sonderfahrten außerhalb des Fahrplanes Ein Rücktritt vom Vertrag muss spätestens 30 Werktage vor Fahrtantritt schriftlich bei der Gesellschaft vorliegen, Danach gelten nachfolgende Stornierungsgebühren:

- ab 29. bis 14. Werktag vor Fahrtantritt 25 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises
- ab 13. bis 07. Werktag vor Fahrtantritt 50 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises
- ab 06. bis 01. Werktag vor Fahrtantritt 75 % des im Vertrag festgelegten Fahrpreises

Bei Gruppenbuchungen kann die gebuchte Leistung um bis zu 5 Personen bis 1 Werktag (Mo-Fr) vor dem Fahrtag während der Geschäftszeiten schriftlich reduziert werden, solange die Mindestteilnehmerzahl für Gruppen erhalten bleibt.
6.4 Zusätzliche oder abweichende Vereinbarungen müssen zu ihrer Gültigkeit schriftlich von der Gesellschaft bestätigt werden.

7. Charterbedingungen für Vollcharter

7.1 Auf schriftliche Anfrage erhält der Kunde ein Angebot zur Charterung des Schiffes. In diesem Angebot ist eine Optionsfrist enthalten. Während dieser Frist bietet die Gesellschaft keinem Dritten das besagte Schiff zur Charterung an. Nach Annahme des Angebots erhält der Kunde einen Vertrag/Bestätigung zugesandt, der allein die Grundlage für die Charterfahrt darstellt. Etwaige Vertragsentwürfe des Kunden werden nicht anerkannt. Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und der beiderseitigen Einverständniserklärung. Für die Gastronomie gelten gesonderte Vertragsbedingungen.
7.2 Der Charterpreis richtet sich nach Veranstaltungsdauer. Alle Preise sind Nettopreise; hinzu kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer.
7.3 Rücktritt und Kündigung
Kann der Kunde die gebuchte Fahrt nicht antreten, muss er den Chartervertrag spätestens 28 Werktage vor Fahrtbeginn schriftlich bei der Gesellschaft gekündigt haben. Hierbei gilt das Datum des Poststempels. Bei einer späteren
Kündigung gelten folgende Stornierungsgebühren:

- ab 27. bis 21. Werktag vor Fahrtantritt 30 % des im Vertrag festgelegten Preises
- ab 20. bis 14. Werktag vor Fahrtantritt 50 % des im Vertrag festgelegten Preises
- ab 13. bis 07. Werktag vor Fahrtantritt 75 % des im Vertrag festgelegten Preises
- ab 06. Werktag vor Fahrtantritt 100% des im Vertrag festgelegten Preises

Für die Gastronomie gelten gesonderte Stornier-ungsbedingungen.

8. Verkehrsordnung

8.1 Jeder Fahrgast hat selbst darauf zu achten, dass er am Ziel seiner Fahrt das Schiff rechtzeitig verlässt.
8.2 Fahrgäste, die nachhaltig gegen die allgemeinen Beförderungsbedingungen verstoßen, die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verletzen, mutwillig Sachbeschädigungen verüben oder anderweitig die Ruhe und Ordnung an Bord stören, insbesondere andere Fahrgäste belästigen, können von der Weiterfahrt - unter gleichzeitigem Verfall des Fahrausweises - ausgeschlossen werden, ohne dass Ihnen irgendwelche Ansprüche daraus zustehen. Das Hausrecht wird durch den Schiffsführer bzw. eine von ihm beauftragte Person ausgeübt. Nach der Namensfeststellung erfolgt gegebenenfalls die Übergabe an die zuständige Behörde an der nächsten Schiffsstation, an der dies ohne Verzögerung des Schiffsbetriebes möglich ist. Schadenersatzansprüche behält sich die Gesellschaft vor.

9. Haftung

9.1 Die Rechtsbeziehungen zwischen der Gesellschaft und dem Fahrgast unterliegen dem Recht
der Bundesrepublik Deutschland. Die Haftung der Gesellschaft gegenüber dem Fahrgast richtet sich nach den deutschen gesetzlichen Vorschriften. Die Gesellschaft haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Unabhängig von §§ 701 ff. BGB haftet die Gesellschaft nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft oder der leitenden Angestellten.
9.2 Alle von der Gesellschaft nicht gegen Entgelt zur Beförderung übernommene Gegenstände bleiben auch bei Platzzuweisungen an Bord unter der alleinigen Obhut des Fahrgastes. Für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, Schmuck und sonstiger Wertsachen wird nicht gehaftet.
9.3 Soweit die Gesellschaft Leistungen nicht selbst erbringt, tritt sie als Vermittler andere Verkehrs-
und Leistungsträger auf. Die Gesellschaft haftet ausschließlich für die sorgfältige Auswahl dieser Verkehrs- und Leistungsträger.
9.4 Änderungen des Fahrplanes bleiben vorbehalten. Abweichungen von Fahrplänen durch Hoch oder
Niedrigwasser und sonstige Verkehrsbedingungen, durch Betriebsstörungen oder -unterbrechungen,
sowie witterungsbedingte Einschränkungen oder aus anderen Gründen, die nicht von der Gesellschaft zu vertreten sind, begründen keine Ersatzpflicht; insoweit wird auch keine Gewähr für Einhaltung des Fahrplanes, von Anschlüssen oder Ausführung übernommen. Erstattungs- und Entschädigungs-ansprüche sind für solche Fälle ausgeschlossen.

10. Sonstiges

10.1 Abweichende Vereinbarungen oder Neben-abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages – ein-schließlich dieser Geschäfts-bedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die nach Zweck und Inhalt von beiden Seiten gewollt wurden, soweit dies rechtlich möglich ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
10.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Geschäfts-betrieb ergebenden Verbindlichkeiten und Gerichts-stand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb ist Bitterfeld - Wolfen, Veranstalter ist die VETTER-TOURISTIK Reiseverkehrs GmbH, Hinsdorfer Weg 1 06780 Zörbig/OT Salzfurtkapelle
10.3 An Bord des Schiffes ist im Innenbereich das Rauchen nicht gestattet.
10.4 Diese Beförderungsbedingungen treten ab 31.03.2012 in Kraft. Alle vorherigen Beförderungsbedingungen sind ab diesem Zeitpunkt ungültig.